RN/63
14.14
Abgeordneter MMag. Alexander Petschnig (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Staatssekretäre! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In seiner gestrigen Budgetrede hat der Finanzminister ja hier gesagt, er streckt die Hände auch in Richtung der Oppositionsparteien aus. Das werden wir sehr gerne aufnehmen, wir werden aber auch entsprechend Kritik an Vorhaben üben, die nicht in die richtige Richtung steuern, und werden Sie auch daran messen, wie Sie mit dieser Kritik umgehen, denn das könnte man natürlich, wenn man ein bissl von der Hetzbremse runtergeht, auch als konstruktive Kritik ansehen.
Schauen wir uns also einige Aspekte dieses Budgets an! Da gibt es zum Beispiel in diesem Elaborat (eine Kopie der Budgetrede in die Höhe haltend) seitenlange Ausführungen zu Steuererhöhungen, zu geplanten neuen Ausgaben, es wird aber beispielsweise mit keinem einzigen Wort das gesellschaftspolitische Megathema der letzten 30 Jahre erwähnt – das wäre ein konkreter Einsparungsvorschlag –, und zwar das Thema Asyl, Migration und Zuwanderung. Ganz im Gegenteil, in diesem Bereich wird um zig Millionen erhöht: Dafür ist Geld da, für die Pensionistinnen und Pensionisten nicht! (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist insofern noch bemerkenswerter, als dieser Themenkomplex bekanntlich einer der größten Ausgabentreiber ist, und zwar in unterschiedlichen Politikbereichen – von der Sicherheit über die Bildung bis hin zum Sozialsystem. Und das wirft auch die Frage auf, wie ernst man es mit diesem angeblich ausgabenseitigen Sparen wirklich nimmt. Einen der größten Kostentreiber lässt man offenbar aus ideologischen Gründen schlichtweg außen vor.
Wenn man sich übrigens die Gesamtschau des ausgabenseitigen Sparens ein bissl anschaut, fällt auf: Die Justiz spart über höhere Gerichtsgebühren. Der Verkehrsbereich spart über höhere Mautgebühren. Die Wirtschaft spart über höhere Dividendenausschüttungen. Das Bundeskanzleramt spart durch die Streichung ohnehin nicht ausgeschütteter Gelder für Digitalisierung, durch höhere Gebühren für Reisepässe, Führerscheine und so weiter, und sämtliche Ministerien sparen, weil sie durch die Aussetzung der Valorisierung die Mietkosten drücken, natürlich auf Kosten der Bundesimmobiliengesellschaft, die eh dem Staat selber gehört. Linke Tasche, rechte Tasche! Also dass man das Ganze als Schmähpackung bezeichnen muss, das wird Sie nicht verwundern.
Die Folge ist klar: Mit diesem – unter Anführungszeichen – „ausgabenseitigen Sparen“ befinden wir uns bei einer Staatsquote von bis zu 57 Prozent innerhalb der Europäischen Union auf Platz zwei, auf dem traurigen Platz zwei, hinter dem bekannt etatistischen Frankreich. Gleichzeitig steigt die Einnahmenquote auf bis zu 52,3 Prozent an und verharrt dort. Das heißt, Begriffe wie Leistung, wie Entlastung, wie Mittelstand, wie Familien sucht man in dieser Budgetrede und in diesem Elaborat (neuerlich die Kopie der Budgetrede in die Höhe haltend) völlig vergeblich. Außerdem steigt die Zinsbelastung – der Finanzminister hat gesagt, eigentlich würde er dieses Geld lieber anders ausgeben – von 1,5 auf 2,4 Prozent des BIPs an. Das klingt nicht gar so dramatisch, das sind aber rund 4,5 Milliarden Euro – und das trotz tendenziell sinkender Leitzinsen. Das muss man auch erst einmal zusammenbringen.
Man könnte hier stundenlang über solche Diskrepanzen und Unstimmigkeiten in dieser Budgetrede debattieren und diese aufzeigen, aber eines ist schon jetzt sonnenklar – das habe ich Ihnen auch schon in meinem letzten Redebeitrag von diesem Rednerpult aus gesagt –: So, auf diese Art und Weise wird diese Bundesregierung die miserable Stimmung im Land, das Angstsparen und die Zukunftsängste im unternehmerischen Sektor mit Sicherheit nicht überwinden können.
Ich darf mit dem Befund eines bekannten österreichischen Ökonomen schließen – wiederum ein Netzfund, nichtsdestoweniger wahr –: „Das ist keine Sanierung. Das ist ein ,Weiter wie bisher'. Nur mit höheren Steuern.“ (Beifall bei der FPÖ.)
14.18
Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Ernst Gödl zu Wort gemeldet. – Bitte.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.