950/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Finanzausschusses

über den Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2022 und 2023 (III-1137 der Beilagen)

Der Bundesminister für Finanzen hat dem Nationalrat am 27. März 2024 den gegenständlichen Bericht gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2022 und 2023 (III-1137 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 8. Mai 2024 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Klaus Lindinger, BSc die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Maximilian Linder, Mag. Gerald Loacker, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Gerhard Kaniak sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2022 und 2023 (III-1137 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Finanzausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2024 05 08

                            Franz Leonhard Eßl                                                            Karlheinz Kopf

                                    Schriftführung                                                                            Obmann