3945/A XXVII. GP
Eingebracht am 28.02.2024
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Antrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Finanzausgleichsgesetz 2024, BGBl. I Nr. 168/2023, wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 2 wie folgt:
„§ 2. Tragung des Aufwandes für die Ausgleichszulagen“
2. In § 25 Abs. 1 lautet der letzte Satz:
„Von diesen Mitteln erhalten die Länder 386 274 000 Euro und die Gemeinden 99 726 000 Euro jährlich.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.
Begründung
Mit der Novelle werden redaktionelle Bereinigungen bzw. Klarstellungen vorgenommen. Mit der Z 1 wird ein Fehler im Inhaltsverzeichnis korrigiert. Mit der Z 2 wird in § 25 Abs. 1 FAG 2024 (Finanzzuweisung für Gesundheit, Pflege und Klima) nunmehr der für die Gemeinden vorgesehene Betrag inklusive der Aufstockung um 6,0 Mio. € zu Lasten Wiens genannt (an den sich daraus ergebenden länderweisen Anteilen in Abs. 2 ändert sich dadurch nichts).